Fragebogen

1. Ist in Ihrer Kommune der Konsultationsprozeß mit den Bürgern zur Erzielung eines Konsens für eine kommunale Agenda 21 (vgl. Agenda 21 Kapitel 28 Abschnitt 2a) (a) angegangen oder (b) beendet worden? Wenn er bereits beendet wurde bitten wir Sie um Beifügung des Konsenspapiers. Sollte der Prozeß inganggesetzt aber noch nicht abgeschlossen sein, bitten wir um eine kurze Aufstellung und Erläuterung der bisher angegangenen Verfahrensschritte.

2. Konsumgewohnheiten sind entscheidend für Nachhaltigkeit, daher sieht die Agenda 21 die Vorreiterrolle im öffentlichen Beschaffungswesen (Abschnitt 4.23). Was ist bei Ihnen hierzu bisher unternommen worden? Wie wurde versucht hierdurch auch auf das Konsumverhalten der Bürger Einfluß zu nehmen?

3. Der nachhaltige Siedlungsentwicklung kommt eine entscheidende Bedeutung zu. Das ÖkoBüro Hanau hat die Aufstellund des Regionalen Raumordnungsplans Südhessen kritisch begleitet und dabei wenige Ansätze (außer in Entscheidungsvorschlägen des Regierungspräsidenten selbst) zu Nachhaltigkeit gesehen. Welches siedlungspolitische Ziel (Abschnitt 7.4) hat sich Ihre Gebietskörperschaft gesetzt?

4. Die Siedlungsentwicklung ist entscheidend mit dem Verkehrsverhalten und der Energieversorgung verknüpft (Abschnitt 7.48). Welche siedlungspolitischen Auswirkungen hat dies für Sie bedeutet?

5. Diese nachhaltige Siedlungsentwicklung hat Folgen für die Verkehrsplanung mit dem Ziel der Zurückdrängung des MIV und der Förderung des Umweltverbundes (Abschnitt 7.52), welche Maßnahmen haben Sie hierzu ergriffen?

6. Die Agenda 21 (Abschnitt 7.74) sieht eine Vorreiterrolle der Kommunen bei der Verwendung um-weltverträglicher Bautechnik. Welche Maßnahmen haben Sie hierbei über die gesetzlichen Vorschriften hinaus ergriffen? ? Wie wurde versucht hierdurch auch auf das Verhalten der Bürger Einfluß zu nehmen?

7. Bei der Siedlungspolitik sieht die Agenda 21 (Abschnitt 7.77) besonders gute Möglichkeiten der Verzahnung mit nichtstaatlichen Organisationen sowie Frauen und Jugendgruppen; wie haben sie dieses genutzt?

8. Die angesprochene Verzahnung sollte aber auch in anderen Bereichen Stattfinden (Abschnitt 8.3 b und c); wie haben sie dieses genutzt?

9. Zum Klimaschutz ist eine EnergieWende nötig (Abschnitt 9.11), welche konkreten Maßnahmen haben sie hierzu eingeleitet?

10. Im Energiebereich sind insbesondere kommunale Planung und subregionale Bewußtseinsförderungsmaßnahmen nötig (Abschnitt 9.12 g und k); welche konkreten Maßnahmen haben sie hierzu eingeleitet?

11. Entsprechendes gilt für eine VerkehrsWende (Abschnitt 9.15, insb. a,b,d und e); welche konkreten Maßnahmen haben sie hierzu eingeleitet?

12. Weiterhin ist eine Erhöhung der Frauenbeteiligung (Abschnitt 24.2 b) nötig; welche konkreten Maßnahmen haben sie hierzu eingeleitet?

13. Wie haben Sie eine Verzahnung mit Frauenbüros, Frauengruppen und insbes. nichtstaatl. Frauenorganisationen (Abschnitt 24.3 b) sichergestellt?

14. Inwieweit wurden die eben genannten in Programme zur Verstärkung des Verbraucherbewußtseins (Abschnitt 24.3 h) einbezogen?

15. Inwieweit wurden Jugendliche in die Erstellung der kommunalen Agenda 21 einbezogen (Abschnitt 25.1 in Verbindung mit 25.9 a)?

16. Inwieweit wurden Kinder in die Erstellung der kommunalen Agenda 21 einbezogen (Abschnitt 25.1 in Verbindung mit 25.14 c)?

17. Inwieweit wurden nichtstaatliche Organisationen in die Erstellung der kommunalen Agenda 21 einbezogen (Abschnitt 27, insbesondere 27.1 und 27.4)?

18. Der Abschnitt 28 befaßt sich mit der "Initiative der Kommunen zur Unterstützung der Agenda 21" (Titel), insbesondere werden lokale Konsultationsprozesse (Abschnitt 28.3) angesprochen; ; welche konkreten Maßnahmen haben sie hierzu eingeleitet?

19. Inwieweit wurde von Ihnen auf den Bildungsbereich Einfluß genommen, z.B. durch Unterstützung oder aktive Gestaltung von Schulprojekten oder Erwachsenenbildung (Abschnitt 36.4 c und 36.5 e)?

20. Letzteres hat natürlich auch finanzielle Auswirkungen (Abschnitt 36.7, insbesondere a und c); wie stehen Sie hierzu?

21. Schließlich steht und fällt der Erfolg der Agenda 21 mit der informativen Vernetzung (Abschnitt 40.1), dem auch dieses Schreiben und Ihre Antwort dienen soll, daher bitten wir um Ihre Antwort bis zum 31. Mai d. J.

Noch einmal: Es geht mit Sicherheit nicht darum, den "Schwarzen Peter" irgend jemandem zuzuschieben, sondern zu tragbaren gemeinsamen Ansätzen für eine nachhaltige Entwicklung im Main-Kinzig-Kreis und seinen Kommunen zu kommen. Betrachten Sie dieses Schreiben daher als erste Kontaktaufnahme, als ausgestreckte Hand von uns um mit Ihnen und anderen zusammen an einer nachhaltigen Entwicklung im östlichen Rhein-Main-Gebiet und im Main-Kinzig-Kreis zu arbeiten.



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