Antrag der BUG vom 21.04.98

Korrekte Beschilderung des Leinpfades 

Der Magistrat der Stadt Hanau wird aufgefordert, durch korrekte Beschilderung (Landschaftsschutzgebiet, Fuß- und Radweg) die mißbräuchliche Nutzung des Leinpfades durch motorisierte Fahrzeuge zu unterbinden und regelmäßige Überprüfungen vorzunehmen.

Begründung

Der Leinpfad wird von Zeit zu Zeit mißbräuchlich von motorisierten Fahrzeugführern genutzt. Da eine korrekte Beschilderung nicht überall erkennbar ist, wird der nicht ordnungsgemäßen Nutzung Vorschub geleistet. Es ist nötig, von Zeit zu Zeit die Beschilderung zu überprüfen und bei fehlenden Zeichen (derzeit „Landschaftsschutzgebiet“ und „Fuß- und Radweg“) Abhilfe zu schaffen. 


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